Diplomatik [= Urkundenlehre]

Historische Hilfswissenschaft, die Urkunden, d.h. formalisierte schriftliche Zeugnisse rechtserheblicher Vorgänge oder Sachverhalte, untersucht und interpretiert. Entstanden in Auseinandersetzungen um die Authentizität älterer Privilegien, ist das discrimen veri ac falsi auch heute noch eine wichtige Aufgabe der Urkundenlehre, die aber nun auch Kanzleigeschichte, den Geschäftsgang der Kanzlei und die mit der Urkundenherstellung befaßten Personen biographisch und sozialgeschichtlich sowie die ökonomischen Aspekte des Urkundenwesens untersucht.
Über Art und Umfang von Fälschungen, die keineswegs auf das Mittelalter oder auf Urkunden beschränkt sind, herrschen bei Nichtfachleuten oft absonderliche Vorstellungen, auch wird Originalität und Authentizität von Urkunden zu Unrecht gleichgesetzt. (Mehr über Fälschungen sowie einige Literaturhinweise)
Der Begriff Diplomatik geht auf J. Mabillon ( De re diplomatica , 1681) zurück. Bis zum Ende der alteuropäischen Rechtsordnung war die Diplomatik eine juristische Disziplin, die Fortentwicklung zur historischen Richtung erfolgte u.a. an der Pariser École des Chartes , am Wiener Institut für Geschichtsforschung und durch die Herausgeber der Diplomata-Reihe der MGH.
Man unterscheidet drei große Gruppen von Urkunden, die nach den spezifischen und den vergleichbaren Merkmalen untersucht werden:

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Letzte Änderung am 2. März 2007