UrkundenŸbergabeRingvorlesung: Zeichen 27. Mai 2002

Illuminierte Urkunden


Im späteren Mittelalter kommt es auch zu Ausfertigungen von illuminierten und farbig gestalteten Urkunden, die meistens ein besonderes Interesse der Auftraggeber verraten, was besonders für die Prunksuppliken gilt. Ein erster Höhepunkt ist die Zeit Kaiser Ludwigs des Bayern, dessen Prunkurkunden von Meister Leonhard von München stammen . Sie zeichnen sich durch die Miniaturen in den Initialen aus, die auch interessante Darstellungen mittelalterlicher Vorgänge enthalten. Neben dem bekannten Privileg Ludwigs für den Deutschen Orden sei auf die Bestätigung der Errichtung des Heiliggeistspitals in Nürnberg von 1341 hingewiesen .
Im Staatsarchiv Bamberg lagert die Prunksupplik des Markgrafen Albrecht Achilles , die 1476 - 1478 zu datieren ist . In der Initiale B von Beatissime Pater, der Anrede an den Papst, ist das Wappen Sixtus IV. (Della Rovere) zu sehen. Mit dieser genehmigten Supplik, die dem Antragsteller bzw. seinem Prokurator wieder ausgehändigt wurde, verzichtete die Kurie auf die Ausstellung einer eigentlichen Papsturkunde über den beantragten Gnadenerweis, hier die Wahl eines eigenen Beichtvaters durch den Markgrafen und seine Gemahlin, was für den Petenten eigentlich als ökonomischer Vorteil und für die Kurie als Verwaltungsvereinfachung zu betrachten war. Da anscheinend diese Art der Bewilligung, die schon unter Eugen IV. nachweisbar ist und seit der Zeit des Papstes Nikolaus V. eine geläufige Möglichkeit gewesen zu sein scheint , von vorneherein angestrebt war Ñ sie mußte ausdrücklich beantragt werden (Antragsklausel: Sola signatura ), wurde aber keineswegs immer bewilligt Ñ, hat man darauf geachtet, die Supplik, die mit den römischen Unterschriften dann den eigentlichen urkundlichen Rechtstitel darstellte, bereits entsprechend prunkvoll auszustatten. Die Bewilligung erfolgte durch Concessum ut petitur , d.h. es handelte sich um eine Routineangelegenheit, mit der der Papst nicht unmittelbar befaßt wurde, sondern die vom Kanzleileiter erledigt werden konnte. Diplomatische Rücksichten konnten allerdings wie in unserem Falle dazu führen, daß eine ungewöhnliche Form gefunden wurde: von der Kanzleinorm des concessum wich man nicht ab, aber die Bewilligung erfolgte, wie im Vermerk registriert ist, in presentia domini nostri .
Unmittelbar vom Papst bewilligt wurde dagegen die Supplik Herzog Georgs von Bayern- Landshut um geistliche Vergünstigungen aus der Zeit um 1494 . Das Summarium ist mit Fiat. R. von Alexander VI. (Rodrigo Borgia) eigenhändig genehmigt worden. Das Verfahren wie im Falle der markgräflichen Supplik fand am 30. Oktober 1500 Anwendung bei der Bewilligung der Supplik der Herzogin Hedwig von Bayern, Gattin des Herzogs Georg von Bayern- Landshut, durch den Kardinalpresbyter von S.Praxedis, Antoniottus Pallavicini, in Gegenwart des Papstes , wobei einige kleinere Streichungen in der Supplik erfolgten . Der Schmuck besteht aus Ranken und zwei Wappenschilden, eines mit dem bayerischen Herzogswappen, das andere mit dem polnischen Jagellonenadler. Das Bild eines Papstes mit Tiara in der Initiale B findet sich auf der Supplik der Brüder Nicola, Luigi und Ettore Ottobono mit dessen Gemahlin Laura an Julius II. vom 3. Januar 1503, die im Staatsarchiv Messina aufbewahrt wird. Die Genehmigung erfolgte durch Concessum .

Häufig mit besonderer kalligraphischer Ausstattung wurden Ablaßurkunden des Spätmittelalters versehen. Hier sollen nur einige Beispiele genannt werden.
Der 1341 von 12 Bischöfen in Avignon ausgestellte Ablaßbrief zugunsten einer dem Augsburger Kloster St. Ulrich und Afra gehörenden Pfarrkirche weist eine Initiale U mit vier farbigen Heiligenfiguren auf .
Nur durch die ornamentale Ausschmückung des Initialbuchstabens und die Flores an den weiteren Buchstaben des ersten Wortes Sacrosancta ist der Ablaßbrief hervorgehoben, mit dem das Konzil von Basel am 8. April 1444 der Bamberger Domkirche am Tag der Kirchweihe und am Tag der Heiltumsweisung bestimmte Ablässe gewährt .
Vom 6. März 1491 stammt der Ablaßbrief auf Pergament , den der Kardinalbischof von Porto, Rodrigo BORGIA, der spätere Papst Alexander VI., zusammen mit achtzehn anderen Kardinälen für die Dominikanerkirche S. Pietro in Udine ausstellen ließ , in der eine Dornreliquie verehrt wurde. Die Miniatur nimmt darauf Bezug, denn der Erlöser zieht einen Dorn aus der Dornenkrone, die er trägt . Der Katalog vermutet den Ursprung der Miniatur in einer umbrischen Schule.
Auf dem Ablaß für das Antoniterkloster Tempzin in Mecklenburg von 1485, ebenfalls unter Führung des Kardinals Borgia, ist wohl der Hl Antonius in der R - Initiale dargestellt, der Test ist von einem Band mit Rankenornamenten eingerahmt.
Sogar eine bildliche Darstellung des Urkundenausstellers, des Kardinaldiakons von S.Angeli, Matthäus LANG, findet sich auf seiner Urkunde vom 12.April 1516 für das Kollegiatstift St.Moritz in Augsburg , mit der eine aus dem Nachlaß des Kanonikers Johannes Letzelter errichtete Meßstiftung bestätigt und ein fünfzigtägiger Ablaß verkündet wird . Der Name des Ausstellers Matheus ist chrysographiert wie der des Kardinalbischofs von Ostia, Raphael Riario, auf dem Ablaßbrief für die Kapelle zur Schönen Maria zu Regensburg vom 2. Juni 1519 . Der illuminierte Ablaßbrief, der von Raphael Riario und 16 weiteren Kardinälen für Neustift bei Brixen am 22.9.1512 ausgestellt wurde, weist noch alle siebzehn Siegel auf, ist illuminiert und mit Blumenranken versehen.

Ein Portrait des Ausstellers, Herzog Albrecht V. von Bayern, findet sich auch auf der Prunkurkunde über die Neugründung des Jesuitenkollegs in Ingolstadt von 1576.
Zu den neuzeitlichen Beispielen für Prunkausfertigungen weltlicher Herrscherurkunden gehört auch die Urkunde des Dogen Pasquale CICOGNA von Venedig von 1586 , mit der die Republik Papst Sixtus V. den Palast für die Residenz des päpstlichen Vertreters überläßt . Sie ist mit einer Goldbulle versehen . Auf der Recto-Seite ist der Doge ( dux ) mit seiner typischen Kopfbedeckung zusammen mit dem Hl.Markus, der als Bischof dargestellt wird, abgebildet, auf der Rückseite steht nur die Titelinschrift ohne bildliche Darstellung .
Auch die Dienstbücher der venezianischen Magistrate sind im 16. Jh.öfters mit einem farbigen Titelblatt versehen, auf dem in der Regel das Dogenwappen abgebildet ist . Da diese Dienstbücher zugleich den Charakter einer Ernennungsurkunde haben, sind sie ursprünglich auch besiegelt gewesen, bei den Frankfurter Beispielen sind die Siegel jedoch verloren gegangen.
Mit einer Abbildung versehen wurden die späteren Wappenbriefe, um eine authentische Fassung des verliehenen oder bestätigten Wappens zu bieten .

© Horst Enzensberger 2002
Letzte Änderung am 6. Dezember 2003