3. Münztechnik, Münzrecht, Münzbild

Münzen werden grundsätzlich geprägt, nur selten gegossen. Dabei erfolgte die Prägung bis zum Ende des Mittelalters durchweg im freien Schlag mit dem Hammer. Bei diesem Prägevorgang wurde auf den Unterstempel, der fest montiert war, eine Münzplatte gelegt, auf diese Münzplatte wurde dann der Oberstempel aufgesetzt, und auf diesen wurden dann die Hammerschläge geführt. Dieses Verfahren war gängige Praxis bis in die Neuzeit, in der dann diese Methode durch die Prägung mittels mehr oder minder mechanischer Vorrichtungen, bei denen schließlich auch der Oberstempel in eine feste Führung gebracht war, ersetzt wurde. Noch einfacher war naturgemäß das Verfahren, das bei der Brakteatenprägung Anwendung fand. Hier war kein Unterstempel notwendig; die Prägung erfolgte einfach mit dem Hammer über einer weichen Unterlage.

Das Prägen war die Aufgabe der Münzer (Münzmeister). Dabei handelte es sich entweder um königliche Beamte oder um Vorsteher eigentümlicher genossenschaftlicher Unternehmungen, der sog. Hausgenossenschaften, die sich nicht nur für die Herstellung der Münzen verantwortlich zeichneten, sondern auch für die ganze Verwaltung des Münzwesens, das Wechselgeschäft, usw. Daneben gab es noch den Münzmeister als freien Privatunternehmer, der einen festen Anteil vom Münzgewinn bezog.

Auftraggeber des Münzers ist der Münzherr, der die Münzhoheit oder das Münzrecht innehat. Die Münzhoheit ist ursprünglich überall staatliches, d.h. kaiserliches bzw. königliches Regal, kann aber an mehreren Münzstätten ausgeübt werden, natürlich nur im unmittelbaren Auftrag des Münzherrn. Hierbei ist es in den westeuropäischen Nationalstaaten, vor allem in England, im Wesentlichen auch weiterhin geblieben. In Deutschland und in Italien aber wird ab der spätkarolingischen Zeit das Münzrecht weiterverliehen, wodurch es ab dieser Zeit immer zahlreichere geistliche und weltliche Herren an immer zahlreicheren Münzstätten gibt, die selbst prägen, wenn auch noch nach kaiserlicher Vorschrift und mit kaiserlichem Stempel.

Im 11. und 12. Jahrhundert dehnten sich dann aber diese Privilegierungen auch auf das Recht aus, Münzen mit eigenem Bild zu schlagen, bis dann im 13. und 14. Jahrhundert sogar die Bestimmungen über Feingehalt und Gewicht der Münzen in die Hände dieser neuen Münzherren übergingen. In diesem Wechsel der Zuständigkeit ist einer der wesentlichsten Gründe für den besonderen Grad der sog. Münzzerrüttung im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Deutschland zu sehen.

So herrschte in den Gebieten, in denen die Münzzerrüttung auftrat, bald ein heilloses Durcheinander hinsichtlich Prägung, Feingehalt und Gewicht der umlaufenden Münzen. Auch die immer wieder durchgeführten Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um diesem beinahe anarchischen Zustand gegenzusteuern, wie Münzkonventionen, Reichsmünzgesetze, Gegenstempelung (Kontermarkierung, als Zeichen, dass die Münze eines fremden Münzherrn geprüft und zum Umlauf zugelassen war) liefen so gut wie fehl, da die zugrunde liegende Ursache grundsätzlicher, nämlich verfassungsrechtlicher Art war.

Die Entwicklung von Bild und Schrift der Münze entspricht derjenigen des Münzrechts. Es existieren viele bildliche Motive, angefangen bei pflanzlichen und tierischen, ornamentalen und gegenständlichen Bildern aller Art (wobei besonders gern das Kreuz verwendet wurde) bis hin zu Portraits und Wappen. Die Beschriftung der Münzen ist erst im späten Mittelalter die Regel und war zugleich ab diesem Zeitpunkt ein wesentlicher Bestandteil des Münzbildes. Sie konnte dabei als Umschrift, Aufschrift (Inschrift) oder, und das war eher selten der Fall, Randschrift erscheinen.

Zusätzlich kristallisierte sich bei der Münze ein bestimmter Bildtyp heraus, der sich auf Dauer behaupten konnte. Hierbei handelt es sich um das Brust- oder Kopfportrait des Münzherrn, das letztendlich zur Regel für den Stempel der Vorderseite (Avers) bis in die neueste Zeit wird. Die Rückseite (Revers) zeigt im Spätmittelalter häufig, in neuerer Zeit meist das Wappen oder nur die Wappenfigur. Münzportraits und Münzwappen beziehen sich in Deutschland nunmehr grundsätzlich auf den territorialen Münzherrn und nicht auf den kaiserlichen Oberherrn; nur die Reichsstädte verwenden weiterhin und bis ans Ende des alten Reiches das Bildnis des Kaisers auf ihren Münzen.

Die Beschriftung der Münze nennt in erste Linie den Münzherrn mit mehr oder weniger ausführlicher Titulatur, die Münzstätte, die in neuerer Zeit häufig nur durch einen Buchstaben angedeutet ist, sowie – seit dem Aufkommen verschiedener Sorten, also seit dem Ende der reinen Pfennigprägung – auch den Nennwert, d.h. das Nominale der Münze. Des Weiteren erscheint noch das Jahresdatum der Prägung auf der Münze. Dies war zwar im Mittelalter noch selten der Fall, seit dem 15. Jahrhundert ist es schon häufiger zu sehen und in der Neuzeit ist es beinahe schon zu einem integralen Bestandteil der Münze geworden.

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