Formularaufbau eines Diploms

Protokoll

Eschakotoll/Unterfertigungen

 

Definitionen:

  1. Die Invocatio mit dem Chrismom (C) als Christuszeichen und der sterotypen Formel wie "In nomine sanctae et individuae trinitatis" stellt mit dem Hinweis auf den wahren Austeller die religiöse Absicherung des Rechts dar.
  2. In der Intitulatio wird der Namen und der Titel des Ausstellers genannt. Gleichzeitig wird mit der integrierten Devottions- bzw. Legitimationsformel auf das Gottesgnadentum des Königs (Dei gratia oder divina favente clementia) verwiesen. Der Intitulation kommt allein deswegen ein großes historisches Erkenntnisinteresse zu, da sich in den Titeln die politischen Wandlungen wiederspiegeln, wobei auf die Selbstaussage und Fremdaussage zu achten ist.Während beispielsweise sich die ostfränkischen Könige sich mit dem bloßen Königstitel benannten, nahmen die westfränkischen Könige am Anfang des 10. Jahrhunderts den Titel des rex Francorum wieder auf.
  3. Die Inscriptio tritt nur gelegentlich in Königsurkunden auf. Man könnte sie mit der Adresse eines Briefes vergleichen, sprich sie nennt den Empfänger.
  4. In der Arenga wird die Urkunde religös begründet. So propagieren sie das königliche Denken und gehen bsw. auf die Tugenden des Königs ein. Die Sprache ist von der Liturgie beeinflusst und erscheint als äußerst feierlich.
  5. Die Promulgatio oder auch Publicatio ist eine Verkündigunsformel, d. h. der Inhalt soll den Getreuen bekannt werden.
  6. In der Narratio, die oftmals nicht vorkommt, werden Vorurkunden und der Anlass der Beurkundung angegeben. Oftmals nennt sie die Petenten und die Intervenienten. Man kann bsw. dadurch untersuchen, welche Personen sich am Hofe aufhielten.
  7. Die Dispositio ist das eigentlich Interessante. Denn sie ist der zentrale Mittelpunkt der Urkunde, nämlich das Rechtsgeschäft, wie. z. B. Schenkungen, Verleihung von Privilegien etc.
  8. In der Sanctio - eine Poenformel - wird die ein Vertragsbruch oder die Zuwiderhandlung unter Strafe gestellt.
  9. Die Corroboratio stellt die Aufzählung der Beglaubigungsmittel und den Siegelbefehl dar. Meist schließt sich eine Zeugenliste an.
  10. In der Signumszeile findet man das Monogramm des Königs. Sie stellt sozusagen die Unterschrift dar.
  11. Die Rekognitionszeile ist ein Kanzleimerkmal. Sie sieht wie ein Bienenkorp aus und stammt vom Notar oder Kanzlers.
  12. Die Datierung (actum et datum) nennt Zeit und Ort der Beurkundung. Actum (=Rechtsgeschäft) und Datum (Übergabe der Urkunde) können manchmal durchaus zeitlich und räumlich auseinanderfallen.
  13. Die Apprecatio ist ein Segenswunsch am Schluss der Urkunde.

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