(C) Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit.
Heinrich durch die wohlwollende göttliche Milde unbesiegbarer König der Römer.
All denen, die dem heiligen Gott der Kirche treu sind, den gegenwärtigen und zukünftigen, sei bekannt,
dass wir in Hoffnung auf göttliche Vergeltung einst bestimmt haben, unser Eigentum, den Ort Bamberg,
zu Ehren des allmächtigen Gottes und der heiligen Maria, der Mutter unseres Herrn Jesus Christus,
und der heiligen Apostel Petrus und Paulus und aller Heiligen, übereinstimmend mit unserer höchst geschätzten
Gattin Kunigunde und übereinstimmend mit unseren ersten des Reiches , in den Gipfel, in einen Sitz eines Bistums
zu befördern, damit dann ununterbrochen sowohl für Gott als auch für uns ein Opfer dargebracht wird und damit
dem Heil unserer Vorfahren gedacht wird.
An Zuwachs ist für dieses Bistum als fromme Schenkung bestimmt, was wir unter unserer Herrschaft im Landgut Forchheim,
welches im Regnitzgau in der Grafschaft des Grafen Adelbert gelegen ist, vereinigen, mit allem was in der Umgebung
des Dorfes an Häusern, Knechten, Mägden, an beweglichen oder unbeweglichen Dingen, an bebautem oder unbebautem Land,
an Ausgängen und Einkünften und mit jedem Nutzen, der auf irgendeine Art geschrieben oder genannt werden kann. Das in
dieser Schenkung ist zum Nutzen der Macht, wie es offensichtlich früher Brauch der vorangegangenen Könige und Kaiser
zum Nutzen in der heiligen Kirche war.
Deswegen befehlen wir, auf unverletzliche Weise, durch unsere königliche Macht, dass der vor unserem Herrn hochgeschätzte
erste Bischof des genannten Sitzes Eberhard, dann freies Verfügungsrecht behalte, und dass seine Nachfolger zum Wohle
des Bistums auf jede Art, die ihnen beliebt, von da an das vorgenannte Gut besitzen, nutzen und tauschen können.
Damit daher diese unsere freigiebige Schenkung, nun und in den kommenden Tagen, fest und unverändert verbleibe, haben wir
befohlen, diese Urkunde, die wir mit eigner Hand durch das aufdrücken unseres Siegels bestärkten, zu unterzeichnen.
Zeichen des Herren Heinrichs, des unbesiegbaren Königs;
beglaubigt durch den Kanzler Gunther anstelle des Erzkapellans Willigis;
datiert am 1. November in der 5. Indiktion, im Jahr 1007 der göttlichen Fleischwerdung, im 6. Regierungsjahr des Herrn Heinrich II.;
geschehen in Frankfurt; selig Amen.