Blasonieren

Unter dem hilfswissenschaftlichen Begriff des blasonierens versteht der Historiker die kunstgerechte Beschreibung von Wappen unter Verwendung der heraldischen Terminologie. Der Begriff kommt ursprünglich aus dem Französischen (blasonner).

Wappenrecht

Das Wappenrecht im Mittelalter ist mit dem Namensrecht zu vergleichen. Wappen wurden von seinem ersten Träger in männlicher Linie weitervererbt. Frauen hingegen übernehmen das Wappen ihres Mannes wenn sie heirateten. Im Falle, dass Frauen nicht heirateten benutzten die allein stehenden Frauen das Wappen ihres Vaters. Im Adelsstand bestand auch die Möglichkeit, dass die Ehefrau das Wappen ihres Ehemannes mit dem ihres Vaters.

Das Wappen stammt wohl ursprünglich aus dem Militärwesen. Zuerst durften nur Adelige und deren Ministerialen ein Wappen tragen; im Verlauf des Mittelalters ging dieses einstige Privileg auch in andere Bereiche über; so durften auch Kleriker, Domkapitel, Klöster, Städte, Bürger und Bauern ihr eigenes Wappen führen.

Herold

Herold=auch Knappen von den Waffen, Perservant oder Ehrenhold genannt

Herolde waren ursprünglich Leute niederen Standes, die im Heeresdienst Botschaften zu überbringen hatten. Da sich seit dem 12. Jahrhundert im Adel, der die größten Kriegsaufgebote stellte die Gewohnheit durchsetzte Wappen als Erkennungszeichen zu führen, setzte die Heroldstätigkeit besondere Fähigkeiten des Wappenwesens voraus. Daraus ergab sich schließlich die besondere Kompetenz für alle mit Wappen und Feldzeichen zusammenhängenden Fragen. Im deutschen Reich taucht die Amtsbezeichnung Herold im 14. Jahrhundert auf; die Herolde standen meist im Dienst von Fürsten, nach dem sie benannt wurden und deren Wappenbilder sie auf ihrem Arbeitsgewand, einem Tappert genannten Umhang, trugen. Häufig waren sie auch an der Vorbereitung von Turnieren beteiligt, wobei sie die Turnierfähigkeit der Teilnehmer aufgrund ihrer heraldisch-genealogischen Kenntnisse beurteilten. Als besondere Kenner der Wappen legten Herolde Wappenbücher an, die für die spätmittelalterliche Überlieferung der Heraldik von großer Bedeutung sind. Von Amts- und Berufsbezeichnung Herold ist der Terminus Heraldik für Wappenwesen abgeleitet.

Wappen

Die Wortgeschichte des Ausdrucks Wappen gibt den wichtigsten Hinweis auf die Entstehung des vom Hochmittelalter bis heute weit verbreiteten Wappenwesens: Wappen ist die niederdeutsche Form für Waffen. Gemeint ist die wichtigste Verteidigungswaffe des Ritters, der Schild. Auf ihm wurden, wohl schon seit dem späten 11. Jahrhundert, farbige Kennzeichen angebracht, um den durch die Rüstung mit dem geschlossenen Helm nicht mehr erkennbaren Reiter identifizieren zu können. Der Wandel der Kriegstechnik, wodurch der berittene Kämpfer zum wichtigsten Bestandteil des Kampfaufgebots geworden war, gab den wesentlichen Impuls zur Entstehung des Wappenwesens. Durch die großen Heere der Kreuzfahrer dürfte diese Art der Kennzeichnung besonders verbreitet gewesen sein. Die Wappenzeichen wurden zuerst auf dem Schild des Ritters angebracht, dann auch auf dem Helm, dem Waffenrock, der Pferdedecke und der Fahne. Die ältesten überlieferten Bilder stellen die Könige des Tierreiches dar, den Adler (vor allem beim König und seinem Gefolge) und den Löwen (besonders bei reichsfürstlichen Adeligen). Als weitere Identifizierungsmerkmale wurde neben den Wappenbildern schon bald geometrische Teilungen der Schildfläche gewählt, die Heroldstücke. Bei den geometrischen Teilungen wird besonders deutlich, dass jedes Wappen farbig ausgeführt werden musste, um die Figuren und die Felder individuell dem Wappeninhaber entsprechend zu kennzeichnen. Seit den Anfängen des Wappenwesens gilt daher die Regel, dass das Wappenbild in einem Schild stehen muss und dass die Felder und Figuren nach Form und Farbe definiert sind. Die Gewohnheit, Wappen als Erkennungszeichen zu führen, nahmen schon bald nach ihrem Aufkommen im ritterlichen Heerwesen andere, nicht zum ritterlichen Adel gehörige, Kreise und Institutionen auf. Für Bischöfe und Äbte, Hochstifte und Klosterkonvente sind ebenso wie für Städte schon im 13. Jahrhundert Wappen nachgewiesen. Überliefert sind die Wappen hauptsächlich auf Siegeln; daneben sind seit dem 13. Jahrhundert Wappenbücher überliefert, die vor allem deshalb wichtig sind, weil sie auch die Farben der Wappen erkennen lassen. Wappen konnten ursprünglich nur Ritter führen; das führte dazu, dass das Wappenrecht zum Adelsprivileg wurde, das auch dem städtischen Patriziat zukam. Wie Erhebungen in den Adelsstand, so konnte seit dem 14. Jahrhundert auch die Wappenfähigkeit durch eine königliche oder reichsfürstliche Verleihung erlangt werden, wie so genannte Wappenbriefe (Urkunden über die Verleihung eines Wappens) zeigen. Auch Hofpfalzgrafen durften Wappenbriefe ausgestellt. Mit dem Wappenrecht war die Siegelmäßigkeit, das Recht ein Wappensiegel zu führen und damit Urkunden zu beglaubigen, verbunden. Die künstlerische Blütezeit des Wappenwesens liegt im Spätmittelalter vom 13. bis zum 15. Jahrhundert. Die Zahl der Wappeninhaber nahm außerordentlich stark zu. Genaue Kenntnisse über die richtige Form und über das individuelle Recht zur Wappenführung konnten nur noch Spezialisten haben; dies führte zur Bildung des Standes der Herolde. Die Gestaltung der Wappen beeinflusste seit dem 13. Jahrhundert auch die Entwicklung der Fahnen. Diese waren zur Kennzeichnung von militärischen Einheiten auf dem Feldzug seit frühmittelalterlicher Zeit überall in Gebrauch. Das an einer Lanze befestigte rechteckige oder dreieckige, einfarbige Stück Stoff signalisierte dem Krieger die Zugehörigkeit zum Verband des Herrn, dessen Wappenbild auf dem Tuch des Banners wiederkehrte. Die Fahnenlanze wurde zum Rechtssymbol, das beispielsweise bei der lehenrechtlichen Investitur als Sinnbild verwendet wurde. In Anlehnung an die farbige Ausführung der Wappen wurden im Spätmittelalter die von den Wappeninhabern geführten Fahnen mehrfarbig gestaltet, indem die Farben der Wappenfigur und des Wappenfeldes in den verschiedenfarbigen Streifen der Fahne ihre Darstellung fanden. In aller Regel zeigen deshalb die alten Fahnen nur zwei Farben; erst seit dem 16. Jahrhundert kommen die Trikoloren auf.

Aus :
  • G. Oswald, Lex. der Heraldik, Leipzig 1984; O. NEUBECKER, Heraldik, Battenberg Verl., Augsburg 1990.
  • W. Volkert: Kleines Lexikon des Mittelalters, Bremen,²1999.