Osterrechnung

Weder der synodische Monat, noch die siebentägige Woche lassen sich ohne Rest in ein Kalenderjahr eingliedern. Daher wurden hierfür rechnerische Vorkehrungen getroffen, um praktisch brauchbare kalendarische Zusammenhänge zu schaffen. Der Monat erfuhr hierbei eine große Veränderung. Durch die julianische Kalenderreform wurde er von den Mondphasen gelöst und eine rein zweckmäßige Form gezwängt, um möglichst gleichmäßige Vierteljahreslängen (90-92 Tage) zu erhalten. Dies führte dazu, das Monatsverlauf und Mondphasen sich nicht mehr deckten und erst nach jeweils 19 Jahren fiel die Mondphase auf den gleichen Monatstag des julianischen Jahres. Zur Errechnung dieses Verhältnisses, welche der 19 Möglichkeiten des Mondzyklus für das betreffende Jahr zutrifft, diente die sogenannte "Goldene Zahl".
Auch die sieben Tage der Woche wandern, ähnlich der Mondphasen, in einem bestimmten Zyklus durch das Kalenderjahr. Der Unterschied zwischen Jahreslänge und einem Vielfachen der Wochenlänge (52x7=364) bedingt, dass sich die Stellung der Wochentage zu den Kalendertagen jährlich um einen Tag verschiebt, in einem Schaltjahr sogar um zwei. Erst nach 28 Jahren befanden sich die Wochentage, und damit auch die Sonntage, wieder auf dem Kalendertag des Julianischen Jahres. Um die Stellung des jeweiligen Jahres im Sonnenzyklus zu errechnen wird seit dem Mittelalter eine Buchstabenreihe, die sogenannten "Sonntagsbuchstaben" (literae dominicales), benutzt.
Mit der Einführung des Gregorianischen Kalenders wurden noch kompliziertere Methoden zur Zyklenberechnung notwendig, sowohl für die Mondphasen, als auch für die Wochentage.

Für das Mittelalter waren diese Berechnungen von großer Bedeutung, weil von diesen beiden Beziehungen, Monatstage und Mondphasen, sowie Kalendertage und Wochentage der Dreh- und Angelpunkt des christlichen Festkalenders abhängig war: das Osterdatum.
Auf dem Konzil von Nicäa (325 n.Chr.) wurde festgelegt, dass das Osterfest stets auf ersten Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond fiel. Die Stellung der Wochentage, vor allem der Sonntage, sowie die Monphasen innerhalb des Kalenderjahres mussten also für die Berechnung des Osterdatums berücksichtigt werden. Der Frühlingsanfang (Tag- und Nachtgleiche) wurde auf dem Konzil auf den 21.März festgelegt. Somit ergeben sich 35 verschiedene Möglichkeiten für das Osterdatum. Frühestens am 22.März, wenn der Frühlingsvollmond auf den Frühlingsanfang fällt. Spätestens am 25.April, wenn der Frühlingsvollmond auf den 18. April, also einen synodischen Monat nach dem frühesten Termin, fällt.