Jahreszählung

Im Mittelalter hatten die Rechnungsweisen der Antike, wie die Zählung nach Olympiaden (Vierjähriger Zyklus, beginnend am 1.7.776 v.Chr.), nach Jahren der der Gründung Roms (21.April, 753 v.Chr) oder nach Konsulatsjahren nur noch eine geringe Bedeutung.
Nur die Zählung nach Indiktionen wurde neben der christlichen Zählung noch häufig verwendet. Hierbei wird nur das Jahr der gerade laufendne Indiktion (Zyklus, der in der Antike steuerrechtlichen Zwecken diente)angegeben. Das Jahr eins der christlichen Zählung entspricht dem vierten Jahr der damals laufenden Indiktion. Um also für das aktuelle Jahr der Zählung nach Christi Geburt die dazugehörige Indiktion zu erhalten, addiert man drei zur christlichen Jahreszahl und dividiert sie durch fünfzehn. Der dabei entstehende Rest ergibt dann das Indiktionsjahr. Das Problem hierbei ist, dass die Indiktionen in verschiedenen Bräuchen an einem anderen Datum beginnen können und sich somit auch die Umrechnungsmethode ändern kann.

Die Jahreszählung nach der Geburt Christi (anni ab incarnatione) wurde im 6. Jahrhundert durch den römischen Abt Dionysius Exiguus eingeführt. Sie setzte sich im Mittelalter als gebräuchlichste Form der Jahreszählung durch und wurde im Laufe der Zeit fast auf der ganzen Welt verwendet, ohne Rücksicht auf den christlichen Ursprung.
Einzige Ausnahme bildet hier der mohammedanische Bereich, der weiterhin nach Jahren der Hedschra (Flucht Mohammeds von Mekka nach Medina) zählt. Dieser Zählung liegt ein Mondjahr von 354 bzw. 355 Tagen, beginnend mit dem 16.7.622 n.Chr. zugrunde.