Ringvorlesung: Zeichen 27. Mai 2002
In der byzantinischen Kaiserurkunde
ist die Verwendung von Rottinte (minium) Reservatrecht des Kaisers bzw.
seiner unmittelbaren Beauftragten.
Bei Prachthandschriften kommt auch Chrysographie, d.h. die Verwendung
von Goldtinte auf gefärbtem Pergament, in Frage. Diese Technik
wird auch für Purpururkunden angewandt, die meist als
Prachtausfertigung neben einem unauffälligerem Exemplar zusätzlich
hergestellt werden.
© Horst Enzensberger 2002
Letzte Änderung am 5. Dezember 2003