logo DracheZur Goldsiegelausstellung des Vatikanischen Archivs in Bamberg 1991
von Horst Enzensberger


Dieser Text ist aus einer Führung entstanden, die den Mitgliedern des Historischen Vereins angeboten wurde. Vervielfältigt ist er den Mitgliedern des Vereins "Freunde des Vatikanischen Geheimarchivs" zugestellt worden. Die bei den einzelnen Stücken in Klammern angebenene Nummer bezieht sich auf den Katalog der Ausstellung, der seinerseits die Zahlen aus Martini (Anm.5) übernimmt. Die hier präsentierte Fassung ist geringfügig überarbeitet.


"Die Goldsiegelsammlung aus dem Geheimarchiv des Vatikans", München o.J. (1990); die Bamberger Fassung ist 1991 erschienen : Im Text- und Tafelteil keine Änderungen, aber Geleitwort des damaligen Erzbischofs Kredel ...

© Horst Enzensberger 1997


Inhalt

Goldbullen aus dem Byzantinischen Reich. Bullen im Okzident. Die Goldbullen der abendländischen Kaiser. Königliche Goldbullen. Goldbullen der Päpste. Zu den äußeren Merkmalen der Urkunden. Der Bamberger Beitrag zur Ausstellung. Anmerkungen

Einige der besprochenen Bullen und Urkunden können Sie auch im Bild sehen, wenn Sie den entsprechenden Link wählen. Falls dabei die Darstellungen zunächst in kleinerem Format gezeigt werden, können Sie aber auch eine größere Form sehen.


Einleitung

Die Besiegelung der Urkunden im Mittelalter hatte vorwiegend den Charakter einer Beglaubigung, konnte sich aber wie im Falle der Goldsiegel auch mit anderen , meist protokollarisch-repräsentativen Zwecken verbinden (1).

Die Verwendung von Metallsiegeln ist allerdings zunächst eine Charakteristik des mediterranen Raumes, obwohl hier, und dies gilt in besonderem Maße auch für Italien, die Verwendung von Wachssiegeln zumindest in den germanisch beeinflußten Gebieten durchaus geläufig ist. Ganz ohne Besiegelung kommt das von einem öffentlich autorisierten Notar geschriebene Instrument aus, das auf dem Gebiet der Privaturkunde in Italien eine dominierende Rolle spielt (2). Die bekannteste Form des Metallsiegels ist die Bleibulle, die durch ihre Verwendung in der Kanzlei der Päpste im ganzen christlichen Abendland eine bekannte Erscheinung war (3). Sehr selten sind Silberbullen (4), etwas häufiger finden wir Goldbullen, von denen 68 in der Vatikanischen Sammlung enthalten sind (5).

Goldbullen aus dem byzantinischen Reich

Ausgangspunkt für die Anwendung von Metallsiegeln auch im Okzident (6) ist die Gewohnheit der oströmischen Kaiserkanzlei und der von ihr beeinflußten Beurkundungsstellen, z.B. der byzantinischen Beamten und der griechischen Bischöfe, Metallsiegel unter Verwendung verschiedener Metallsorten zu benutzen. Jedoch ist dabei zu bedenken, daß der Beglaubigungscharakter des Siegels im byzantinischen Reich, zumindest im Frühmittelalter, oft überhaupt nicht vorhanden war (7). Die Verhältnisse ändern sich hier erst nach den fränkischen Eroberungen, d.h. nach dem IV. Kreuzzug.
Gerade die Goldbulle, die in dieser Ausstellung im Mittelpunkt steht, stellte eine Ehrung dar für den Empfänger, sie wurde der Urkunde zunächst beigelegt und in ihrem Gewicht nach der Stellung des Empfängers im byzantinischen Reichs- und Hofprotokoll bemessen. Darüber besitzen wir das Zeugnis des Konstantin Porphyrogennetos [ 905 - 959 ] in seinem berühmten "Zeremonienbuch" , das gewissermaßen eine Tarifliste der byzantinischen Goldbullen enthält. Später ist allerdings auch in Byzanz eine Standardisierung eingetreten. Daneben waren noch, wenn auch selten, Silberbullen in Verwendung und für einfachere Dokumente und in den Beamtenurkunden die Bleibullen. Die Briefe byzantinischer Kaiser an die Päpste im zwölften Jahrhundert wiesen keine Besiegelung auf; sie waren auf Purpurpergament mit Goldschrift geschrieben, womit man der Feierlichkeit Genüge getan zu haben annahm (8).
Eine erste byzantinische Goldbulle finden wir an der Urkunde mit dem Glaubensbekenntnis Michaels VIII. Palaiologos von 1277 [Nr.10 ] (9), und in die byzantinische Traditionsreihe gehört auch die Goldbulle des Königs Leo von Kleinarmenien [Nr.8D]. Weitere byzantinische Goldbullen stammen von Andronikos II. Palaiologos, ebenfalls von 1277 [Nr.13] , und Johannes V. Palaiologos aus dem Jahre 1370 [Nr.18 B], wie bei Michael VIII. beides in lateinischer Sprache geschriebene Urkunden über das Glaubensbekenntnis römischer Art der byzantinischen Herrscher. Auf den Siegeln wird nicht der Basileus -Titel, sondern der Despotes -Titel benutzt, was auf Münzen und Siegeln bis ins 14.Jh. hinein gebräuchlich ist (10).
Den Autokrator - Titel, also den eigentlichen Kaisertitel der spätbyzantinischen Zeit, führt dagegen Johannes VIII. Palaiologos auf seinen beiden Goldbullen, zuerst 1433 an dem griechisch-lateinisch abgefaßten Prokuratorium für die oströmischen Vertreter beim Basler Konzil [Nr. 22]. Der Stempel dafür ist mit Sicherheit in Byzanz hergestellt worden, während die Siegeldarstellung auf der Goldbulle für das ebenfalls griechisch-lateinische Unionsdekret von 1439 [Nr.23: recto, verso] , das in Florenz ausgestellt und dort vom Kaiser auch unterschrieben wurde, in Ikonographie und griechischer Aufschrift den Verdacht erweckt, daß der Stempel dafür in Florenz unter Beteiligung dortiger Handwerker entstanden sei. Außerdem ist dieses Dekret mit der Bleibulle des Papstes Eugen IV. versehen.

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Bullen im Okzident

Byzantinisch ist auch der eigentliche Ursprung der päpstlichen Bleibulle. Die normannischen Herrscher Unteritaliens und Siziliens haben sich ebenfalls ganz auf die byzantinische Metallsiegeltradition gestützt, sich zunächst vorwiegend auf Bleibullen beschränkt, aber dann in der Königszeit eine größere Zahl von Dokumenten mit Gold besiegelt, worunter auch der Vertrag von Benevent zwischen der römischen Kirche unter Hadrian IV. und Wilhelm I. von Sizilien von 1156 war, dessen Originalurkunde noch erhalten ist, aber die Goldbulle verloren hat. Entsprechendes hat für die heute auch im Wortlaut verlorenen Vereinbarungen Wilhelms II. mit dem Papst und für den im Text erhaltenen Vertrag zwischen Cölestin III. und König Tankred von Sizilien Geltung. Diese Verluste sind auch noch für eine weitere Reihe von vor allem älteren Pergamenen eingetreten (11), weshalb die in der Ausstellung gezeigte Sammlung erst mit der Zeit Barbarossas einsetzt, obwohl die römischen Kaiser bereits früher Goldbullen verwendet hatten (12).

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Die Goldbullen der abendländischen Kaiser

 

Seit der späten fränkischen Zeit ist die Verwendung von Goldbullen durch die fränkischen bzw. deutschen Kaiser des Mittelalters bezeugt (13). Das älteste erhaltene Original einer Goldbulle eines Kaisers der Römer befindet sich allerdings nicht im Vatikanischen Archiv, sondern im Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien. Es handelt sich dabei um ein Privileg Heinrichs II. (14) für das Stift Göß in der Steiermark von 1020 (15). Die ältesten Originale von Goldbullen im Archiv der Römischen Kirche finden sich allerdings nicht an Urkunden der Kaiser, die für den Papst ausgestellt wurden, sondern an Diplomen der staufischen Kaiser (16) Friedrich I. und Heinrich VI. für den Pfalzgrafen (17) Hildebrand von Tuszien, die zusammen mit dem Besitz später an die Kirche gefallen sind. Auch die kaiserliche Goldbulle Ottos IV. von 1210 war ursprünglich im Archiv der tuszischen Pfalzgrafen.

Die Bulle am Diplom Barbarossas für Hildebrand von Tuszien vom 10.August 1164 (18) [Nr.1] zeigt das bis dahin traditionelle Bild: auf der Vorderseite der Kaiser als Brustbild en face mit Szepter, Reichsapfel und einer Krone mit Pendilien , innerhalb eines zinnenbewehrten Mauerrings (19), als Umschrift den üblichen Kaisertitel mit der einfachen Legitimationsformel (20) Dei gratia , während im Urkundentext divina favente clementia Anwendung findet : + Fredericus Dei gratia Romanorum imperator augustus . Die Rückseite (21) zeigt die Aurea Roma , d.h. eine Reihe von Gebäuden innerhalb eines Mauerrings mit einem Tor, in das Roma eingeschrieben ist, während das Aurea sich innerhalb des Zinnenkranzes des zentralen Rundbaues befindet. Um eine realistische Darstellung Roms handelt es sich bei der Aurea Roma allerdings nicht (22). Der Hexameter Roma caput mundi regit orbis frena rotundi ( "Rom, das Haupt der Welt, lenkt die Zügel des runden Erdkreises") ist seit Konrad II. als Umschrift auf der Rückseite der Bullenstempel bezeugt, während bei Otto III. die Renovatio imperii Romanorum (23) und bei Heinrich II. gar die Renovatio regni Francorum (24) als programmatische Aussage auf den Bullen gebräuchlich war. Nach der erfolgten Erneuerung wurde nun ein universaler Weltherrschaftsanspruch kundgetan.

Unter Heinrich VI. wird auch auf dem Stempel für die Goldbulle die Maiestasdarstellung, die auf den Wachssiegeln schon lange gebräuchlich war, eingeführt, d.h. der Kaiser wird im vollen Ornat auf dem Throne sitzend dargestellt (25). Die Rückseite bleibt im Grundaufbau unverändert, obwohl die Darstellung und die Anbringung der Aufschrift verändert sind. Der hier benutzte Stempel ist seit 1192 nachweisbar (26). Die Urkunde von 1195 [Nr.2] ist ebenfalls für einen Pfalzgrafen Hildebrand von Tuszien ausgestellt.

Von der Chronologie her ist nun zunächst Otto IV. zu behandeln (27). Die Grundmotive sind gleich geblieben - Maiestasdarstellung und Aurea Roma -, die handwerklich- künstlerische Ausführung differiert allerdings erheblich von den bisherigen Beispielen. Aus der Königszeit Ottos stammt die Übernahme einer Reihe von Verpflichtungen gegenüber der Römischen Kirche und dem Papst Innocenz III., die Voraussetzung und Bedingung für die Kaiserkrönung waren, die im Oktober desselben Jahres erfolgte. Die Urkunde wurde am 22. März 1209 in Speyer ausgestellt [Nr. 5 ] (28). Neu bearbeitet wurde die Goldbulle für die Kaiserzeit Ottos, wobei die strahlende Sonne und die Sichel des zunehmenden Mondes als Beizeichen links und rechts vom Kopf des thronenden Kaisers besonders zu erwähnen sind (29). Die Bulle findet sich an dem Diplom Ottos für den Pfalzgrafen Hildebrand und seine Erben [Nr. 6] (30), das am 11. Oktober 1210 in Todi ausgestellt wurde und mit dem ihnen der Besitz des verstorbenen Grafen Rainerius de Bartholomeo verliehen wurde (31). Beide Diplome Ottos sind von einem früher für Heinrich VI. tätigen Notar der Reichskanzlei geschrieben worden (32).

Friedrich II. ist mit drei Beispielen vertreten. Zunächst finden wir die sizilische Königsgoldbulle mit dem sizilischen Königstitel und einer Maiestasdarstellung in sizilischer ikonographischer Tradition, z.B. in der Darstellung des Szepters , auf der Vorderseite, auf der Rückseite mit der bereits in der normannischen Königskanzlei gebrauchten Umschrift Christus vincit, Christus regnat, Christus imperat sowie einer Darstellung des Regnum Sicilie als Burg mit drei Türmen. Sie befindet sich an der Urkunde [Nr. 3] über die Zusagen Friedrichs hinsichtlich der Bischofswahlen in den vakanten Kirchen Siziliens gegenüber Innocenz III., der den Versuch machte, die Bestimmungen der Konkordate mit den normannischen Königen noch weiter zugunsten des Papsttums einzuschränken (33). Die Löcher für die Befestigung der Siegelschnur weisen die normannische rautenförmige Anordnung auf, die sich auf auf den Nr.4A und 4B findet. Auch die sonstigen äußeren Merkmale , z.B. die Auszeichnungsschrift in der ersten Zeile und das Urkundenformat, wie auch der Urkundenstil (das "Diktat") und hier in besonderem Maße die Corroboratio mit der Ankündigung der Goldbulle ( bulla aurea tipario nostre maiestatis impressa precepimus communiri ) und der Nennung des Urkundenschreibers Bonushomo de Gaeta zeigen die Abhängigkeit der sizilischen Königskanzlei Friedrichs II. von den normannischen Traditionen. Über der Siegelschnur findet sich ein Kollationsvermerk eines Jo(hannes) Gerones aus der Zeit um 1500 , der auch auf der Nr.21 (Karl IV.) wiederkehrt (34).

Eine Mischung sizilischer und deutscher Kanzleigewohnheiten zeigt sich in der Urkunde vom September 1219 [Nr. 4A] mit dem Treueid Friedrichs gegenüber Honorius III.(35). Die Schrift der ersten Zeile ist "sizilianisch", der Wortlaut der Invocatio folgt aber genauso deutschen Mustern wie das Actum in der Datierung, in der der Monatsname nachgetragen ist (36). Die Goldbulle folgt der Typologie der "deutschen" Kaiser, kann daher aber auf gar keinen Fall ursprünglich sein, denn sie gehört in die Kaiserzeit und ist ein Abdruck der dritten Fassung der Kaisergoldbulle, die durch nachträgliche Hinzufügung von Ierusalem zum Kaisertitel hergestellt wurde (37), also nicht vor 1228 zu datieren ist (38). Wer für diese formale Verfälschung die Verantwortung trägt, ist nicht mehr festzustellen, die Siegelschnur scheint jedenfalls erst neueren Datums zu sein (39).

Unproblematisch ist die Verwendung desselben Bullentyps an der Ratifizierungsurkunde zu dem von einigen Kardinälen vermittelten Vertrag zwischen dem Kaiser und einigen lombardischen Kommunen vom 14. August 1233, die in Castrogiovanni, dem heutigen Enna in Sizilien, ausgestellt wurde (40) [Nr. 4 B].

Die deutschen Fassungen der Goldbullen Friedrichs II. wurden gegenüber dem Papst nicht angewandt, hier sollen dennoch einige Hinweise folgen. Das älteste erhaltene Exemplar der ersten Fassung stammt aus dem Jahre 1215 und liegt im StA Aachen an BF. 814. (SW - Abbildung: recto; verso)

In der Typologie unverändert bleiben die Goldbullen der weiteren deutschen Herrscher des Spätmittelalters. Rudolf von Habsburg führt nur den römischen Königstitel. Die von ihm überlieferte Goldbulle befindet sich an der Bestätigung früherer Schenkungen für Papst Nikolaus III. von 1279 [Nr. 12] (41).

Von Heinrich VII. wird nur eine der fünf Goldbullen gezeigt, die sich im Archiv der Römischen Kirche erhalten haben. Sie befindet sich an der schriftlichen Fassung des Treueids gegenüber Clemens V. unter dem Datum des 29. Juni 1312 [Nr. 17 A] (42), bekanntlich das Fest der Apostelfürsten Peter und Paul und ein weiterer Nachweis für die Wahl eines "Heiligen Tages" als Termin für einen mittelalterlichen Staatsakt (43). Der Thron Heinrichs ist aus zwei Löwen gebildet , auf der Rückseite fehlt die Aufschrift Aurea Roma wie bereits bei Rudolf.

Ein Exemplar einer Goldbulle Ludwigs des Bayern ist im Vatikanischen Archiv nicht überliefert, aber anderweits bekannt (44). Dafür ist die Goldbulle seines Gegners und Nachfolgers , Karl IV., an der schriftlichen Fassung seines Treueids für Innocenz VI. von 1355 erhalten und ausgestellt [Nr. 21] (45). Der böhmische Königstitel Karls wurde - wie bei Friedrich II. der sizilische - im Feld, aber an dessen Rand eingetragen (46). Neu sind für die kaiserliche Goldbulle die beiden Wappen, rechts das Reichswappen mit dem Adler, links der böhmische Löwe.

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Königliche Goldbullen

 

Das ursprüngliche kaiserliche Reservatrecht der Goldbulle (47)- der Römer wie der Rhomäer - hat sich nicht auf Dauer behaupten können. Nach den sizilischen Königen im 12.Jh., deren politische Stoßrichtung gegen die byzantinischen Kaiser gerichtet war (48), haben sich im Abendland seit dem 13. Jh. auch immer wieder andere Könige dieses Materials bedient, in der Regel solche, die ein kritisches Verhältnis zum Imperium Romanum hatten .

Hier gilt dies für Ottokar I. von Böhmen [nr.7], aber auch Karl I. von Anjou, der zwar in der offiziellen Propaganda seines Hofes ein Stauferfresser war, in der Verwaltungs- und Kanzleipraxis sich aber sehr stark auf seine Vorgänger stützte. Dies zeigt sich auch an der Übernahme des dreigliedrigen Territorialtitels in der Aufschrift der Bulle: auf der Recto-Seite Karolus Dei Gracia Sicilie Rex / verso: Ducatus Apulie , Principatus Capue ., den im Jahre 1289 sein Sohn und Nachfolger Karl II. (49) noch um den Königstitel von Jerusalem ergänzte sowie um den eines princeps Achaie [N.14], der 1307 [Nr.15G] (50) durch den alten angiovinischen Stammtitel Provincie et Forcalquerii comes ersetzt wurde. Robert I. von Anjou (Neapel) fügte 1317 [Nr.16 D] zu den Grafschaften noch Piemont hinzu (51). Gleichgeblieben ist der Titel, aber in die weibliche Form gebracht, bei Johanna I. 1372 [Nr.19A], während ihr aragonesischer Konkurrent, Friedrich III. von Sizilien, sich in der Titelformulierung im Jahre 1373 nicht so an die auch für seine politischen Überzeugungen geltenden staufischen Vorbilder anschließen konnte, weil die Könige von Sizilien im Frieden von Caltabellotta 1302 (52) auf den Titel eines rex Sicilie verzichtet hatten, wenn auch nicht auf ihren politischen Anspruch. In diesem Fall war jedoch diplomatische Zurückhaltung angebracht, weil die Bulle an der Ratifizierungsurkunde des Vertrags mit Königin Johanna hängt [Nr.20] (53). Dafür konnte er die neapolitanischen Vertragspartner mit seinen fränkisch-griechischen Titeln eines Herzogs von Athen und Neopatras ärgern, die das Abenteuer der Katalanischen Kompanie eingebracht hatte.

Neues kam mit Alfons V. von Aragon, der als König von Aragon beide Teile des früheren Königreichs Sizilien, nämlich das unteritalienische Festland und die Insel, wieder unter einer Herrschaft vereinigen konnte und auf dessen Zeit der Name des Regno delle Due Sicilie zurückzuführen ist. Auf der Akte seines Treueversprechens bei der Belehnung mit Sizilien durch Eugen IV. im Jahre 1445 [Nr. 24 A] findet sich eine Goldbulle mit dem Titel rex Aragonum, Sicilie citra et ultra ,wobei der Bezug dafür die Meerenge von Messina ist. Sein Nachfolger in der Herrschaft über das süditalienische Königreich, Ferrante (Ferdinandus ), fällt mit der Bulle, die an der schriftlichen Aufzeichnung über seinen Treueid anläßlich der Belehnung mit dem Regnum Sicilie durch Papst Pius II. angebracht ist - die Urkunde ist am 14.Januar 1459 in Barletta ausgestellt worden [Nr. 25 A] -, insoweit aus dem Rahmen, als der Titel eines Rex Sicilie, Ierusalem et Ungarie auf der Siegelrückseite als Umschrift um das Wappen herum angebracht ist : das Wappenbild mit dem längsgestreiften Wappen von Aragón und dem Allianzwappen von Ungarn, Neapel und Sizilien entspricht der Rückseite der Bulle seines Vaters an der Urkunde von 1445. Die Vorderseite mit der Maiestasdarstellung des Königs unterscheidet sich in der Ikonographie von der seines Vorgängers: der König sitzt auf einem Löwenthron ohne Rückenlehne, trägt einen Mantel, der mit einer Spange zusammengehalten wird, das Szepter (im Katalog wird es als Lilienszepter bezeichnet, ich vermag aber darin keine Lilie zu erkennen) in der Rechten und einen Reichsapfel (Weltkugel mit Kreuz) in der Linken. Als Umschrift auf der Rectoseite der Wahlspruch Dominus michi adiutor et ego d[espiciam] ini[micos] m[eos] mit sehr eigenwilligen Kürzungen und ohne den noch 1445 angewandten Kürzungsstrich. Eine Erklärung für diese Abweichung von einer geradezu international zu nennenden Norm kann ich nicht geben, denn eine Spekulation über den defectus natalium Ferrantes scheint mir hier auch nicht weiterzuführen. Ähnliches ist jedoch bei Johanna I. zu beobachten.

Auch die Belehnung der spanischen Könige mit dem Königreich Sizilien in der Neuzeit führte regelmäßig zu Urkunden mit Goldbulle, die hier nur noch recht summarisch erwähnt werden sollen: Philipp II. 1555 [Nr.27], Philipp III. 1600 [Nr.29], Philipp IV. [Nr. 30], Kaiser Karl VI. 1723 [Nr.31](54) und die Bourbonen Karl VIII. 1739 [Nr.36] und Ferdinand IV. 1760 [Nr.37], womit die Reihe der seit dem 12. Jahrhundert überlieferten Belehnungsakte für Sizilien - und die Zahlung des Lehenszinses - endet. Die Bourbonen verwenden allerdings keine Goldbullen mehr, sondern ein rotes Wachssiegel in einer prunkvoll bearbeiteten Goldkapsel. Der Titel eines Königs von Jerusalem wurde auch von ihnen noch immer geführt.

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Goldbullen der Päpste

Obwohl die Päpste bereits im 13. Jahrhundert nach dem Zeugnis des Konrad von Mure in seiner Summa de arte prosandi gelegentlich Goldbullen verwendet haben sollen (55), sind Exemplare erst in der Neuzeit nachweisbar (56). Das zweitälteste Beispiel ist die massive Goldbulle Clemens VII. an dem Schreiben zur Doppelkrönung Karls V. vom 1.März 1530 [Nr. 26 ] (57). In der Regel wurde der Stempel für die Bleibulle auch für die Goldprägung verwendet , dies trifft jedoch weder auf die Bulle von 1523 für Heinrich VIII. von England (58) noch auf die von 1530 zu, die beide auch untereinander nicht übereinstimmen. Während das Exemplar von 1523 in der Darstellung vor allem der Apostelseite stark vom Typ der Bleibulle abweicht, weist die Bulle von 1530 immerhin ziemliche Ähnlichkeit auf, wie ein Vergleich mit den Bleibullen Clemens VII. zeigt. Doch lassen der eckige Schild, der das Medici -Wappen einrahmt, das auf ihm stehende Kreuz sowie die Aufschrift , die für Petrus (S. PE ) spiegelschriftlich erscheint, genügend Unterschiede zur Bleibulle (59) erkennen, um die Verwendung eines eigenen Stempels für diese Goldbulle zu beweisen.

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Zu den äußeren Merkmalen der Urkunden

Neben den Siegeln, die von der Konzeption her im Mittelpunkt stehen, hätte diese Ausstellung auch Anschauungsmaterial für die Verwendung von Libellen bzw. Faszikeln bei der Herstellung textlich umfangreicher Urkunden bieten können. Dazu gehören die Homagiumsurkunden der neapolitanischen Könige Alfons V. [Nr.24] und Ferrante [Nr.25 A] aus der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts, die entsprechende Urkunde Philipps IV. von Spanien bei seiner Belehnung mit Sizilien 1622 [Nr.30] sowie die neuzeitlichen Ratifikationsurkunden der französischen Könige Ludwig XIV. von 1664 [Nr.33] und Ludwig XV. von 1734 [Nr.34] sowie Karl Emanuels III. von Savoyen, Königs von Sardinien, von 1741 [Nr.35A] und 1750 [Nr.35 B]. Die vier zuletzt genannten Urkunden haben weder eine Goldbulle noch verwenden sie Gold. Bei ihnen wurde das rote Wachssiegel in einer verzierten Silberkapsel geschützt.

Interessant sind auch die Beispiele für Prunkurkunden. Zum Kernbestand der Ausstellung gehört die Schenkungsurkunde des Dogen Pasquale Cicogna von Venedig von 1586 [Nr.28] (60), deren Abbildung allerdings nur auf dem Plakat, nicht in der Ausstellung selbst gezeigt wurde. Sie ist ebenfalls mit einer Goldbulle versehen (61) . Auf ihr ist der Doge (dux ) mit seiner typischen Mütze zusammen mit dem Hl.Markus, der als Bischof dargestellt wird, abgebildet, auf der Rückseite steht nur die Titelinschrift ohne bildliche Darstellung (62). In Venedig gehörte die Bleibulle des Dogen ebenfalls zu den Traditionen , die aus den byzantinischen Anfängen der Republik Venedig stammen.

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Der Bamberger Beitrag zur Ausstellung

Unser Staatsarchiv Bamberg hat die Prunksupplik des Markgrafen Albrecht Achilles beigesteuert, die 1476 - 1478 zu datieren ist. In der Initiale B von Beatissime Pater , der Anrede an den Papst, ist das Wappen Sixtus IV. (Della Rovere) zu sehen. Mit dieser genehmigten Supplik, die dem Antragsteller bzw. seinem Prokurator wieder ausgehändigt wurde, verzichtete die Kurie auf die Ausstellung einer eigentlichen Papsturkunde über den beantragten Gnadenerweis, hier die Wahl eines eigenen Beichtvaters durch den Markgrafen und seine Gemahlin, was für den Petenten eigentlich als ökonomischen Vorteil und für die Kurie als Verwaltungsvereinfachung zu betrachten war. Da anscheinend diese Art der Bewilligung, die schon unter Eugen IV. nachweisbar ist (63) und seit der Zeit des Papstes Nikolaus V. eine geläufige Möglichkeit gewesen zu sein scheint , von vorneherein angestrebt war - sie mußte ausdrücklich beantragt werden (Antragsklausel: Sola signatura ), wurde aber keineswegs immer bewilligt (64) -, hat man darauf geachtet, die Supplik, die mit den römischen Unterschriften dann den eigentlichen urkundlichen Rechtstitel darstellte, bereits entsprechend prunkvoll auszustatten. Die Bewilligung erfolgte durch Concessum ut petitur , d.h. es handelte sich um eine Routineangelegenheit, mit der der Papst nicht unmittelbar befaßt wurde, sondern die vom Kanzleileiter erledigt wurde. Diplomatische Rücksichten konnten allerdings wie in unserem Falle dazu führen, daß eine ungewöhnliche Form gefunden wurde: von der Kanzleinorm des concessum wich man nicht ab, aber die Bewilligung erfolgte, wie im Vermerk registriert ist in presentia domini nostri .

Zu der Urkunde von 1648, dem Vidimus der Bestätigung der Bamberger Akademie durch Innocenz X., die zur Frühgeschichte unserer Universität gehört, sollte noch bemerkt werden, daß es sich bei dem zerstörten Siegel nicht um das des Notars Antonius Raynaldus handeln kann (65) - Notare führten keine Siegel, sondern verwendeten das Notariatssignet, das auf der Urkunde vor der Unterschrift des Notars auch deutlich zu sehen ist -, sondern vermutlich um das Siegel des Protonotars Caffarellus, des formalen Ausstellers der Urkunde.

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Anmerkungen:

1) Wilhelm EWALD, Siegelkunde [ Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte, Abt. IV ] , München - Berlin 1914 ( Nachdruck 1969), 27 ff.

2) Richard HEUBERGER, Allgemeine Urkundenlehre für Deutschland und Italien [Grundriß der Geschichtswissenschaft, hg. v. Aloys Meister, Reihe I, Abt. 2a] ,Leipzig - Berlin 1921, 10 - 26, 37 - 46; Alessandro PRATESI, Genesi e forme del documento medievale [Jouvence. Guide 3] , Roma 1979, 43 - 56 ; Notariato medievale Bolognese. Tomo I: Scritti di Giorgio Cencetti [ Studi storici sul notariato italiano, III ] , Roma 1977 ; Per una storia del notariato meridionale. Contributi di M.Amelotti, H.Bresc, M.Caravale, G.Cassandro, V.von Falkenhausen, M.Galante, A.Leone [ Studi storici sul notariato italiano, VI ] , Roma 1982.

3) Zu den päpstlichen Goldbullen vgl. unten mit Anm. 49 - 52 .

4) EWALD, Siegelkunde 150f.; bekannt sind vor allem venezianische Beispiele aus der Neuzeit, ebd. 175.

5) Aldo MARTINI, I sigilli d'oro dell'Archivio Segreto Vaticano. Con una nota storica di Mons.Martino Giusti. Prefazione di Alessandro Pratesi. Milano 1984, 279 gez.S.; Tafeln. Außer den Siegeln ist auch eine große Zahl der Urkunden, an denen sich diese Bullen befinden, in dem Band abgebildet, wobei sich die Illustrationen im italienischen und im englischen Teil ergänzen. Die Anhänge über die Siegellegenden, die Herstellungstechnik und die Herstellermarken auf den Kapseln sind zweisprachig, ebenso die Indizes. Der Katalog zur Ausstellung "Die Goldsiegelsammlung aus dem Geheimarchiv des Vatikans", München o.J. [1990] , ohne Seitenzählung, enthält die Übersetzung einer leicht überarbeiteten, teilweise gekürzten Fassung der Introduzione von Mons. Martini zu dem oben erwähnten Band. Die Siegelbeschreibung sind ebenfalls gekürzt; die ausführliche Dokumentation der zugehörigen Urkunden wurde m.E. in unvertretbarer Weise auf ein Minimum reduziert. Die gelegentlich auftretenden Großbuchstaben bei den Katalognummern, die im Übrigen denen bei MARTINI entsprechen, bedeuten, daß von einem Bullentyp mehrere Exemplare in den Beständen des Vatikanischen Archivs vorhanden sind. Mit Ausnahme Friedrichs II. [Nr.4A und 4B] und der Kapseln Karl Emanuels III. von Savoyen [35 A, 35 B] wurde in der Bamberger Ausstellung jeweils nur ein Exemplar eines Siegeltyps gezeigt. Allgemein zu den Goldbullen vgl. EWALD, Siegelkunde 145 - 150; zur Herstellung ebd. 61, 119, 121.

6) EWALD, Siegelkunde 143f. , der für die päpstliche Bleibulle nicht ausschließt, daß unmittelbar Muster der römischen Kaiserzeit weitergewirkt haben, während für die Goldbulle der abendländischen Kaiser Byzanz das auslösende Vorbild gewesen sei.

7) Werner OHNSORGE, Der Beitrag der abendländischen Überlieferung zur byzantinischen Sphragistik, in: Konstantinopel und der Okzident. Gesammelte Aufsätze zur Geschichte der byzantinisch- abendländischen Beziehungen und des Kaisertums, Darmstadt 1966, 280 - 286.

8) OHNSORGE, Der Beitrag 281; Franz DÖLGER - Johannes KARAYANNOPULOS, Byzantinische Urkundenlehre. Erster Abschnitt: Die Kaiserurkunden [Byzantinisches Handbuch im Rahmen des Handbuchs der Altertumswissenschaft, 3.1,1] , München 1968, 90. Diese Urkunden waren in griechischer Sprache geschrieben, aber von einer lateinischen Übersetzung auf demselben Blatt begleitet. Werner OHNSORGE, Das nach Goslar gelangte Auslandsschreiben des Konstantinos IX. Monomachos für Kaiser Heinrich III. von 1049, in: Abendland und Byzanz (wie Anm.12) 317 - 332, hier 322f. ; Carlrichard BRÜHL, Purpururkunden, in: Aus Mittelalter und Diplomatik. Gesammelte Aufsätze. Band II: Studien zur Diplomatik, Hildesheim-München-Zürich 1989, 601 - 619, hier 605f.Im Inventar vom März 1339 (ed. Heinrich Denifle, Die päpstlichen Registerbände des 13.Jhs. und das Inventar derselben vom J.1339, in: Archiv für Litteratur- und Kirchengeschichte des Mittelalters 2, 1886, 1 - 105 ) sind neben den drei noch erhaltenen Purpurrollen mit Goldschrift in griechischer und lateinischer Sprache zwei weitere lateinische byzantinische Purpurrollen verzeichnet: Denifle 98.

9) Im Inventar von März 1339 sind insgesamt drei Urkunden Michaels VIII. verzeichnet, von denen eine in papiro mit zwei Goldbullen besiegelt gewesen sein soll: Denifle 98f.

10) Franz DÖLGER, Byzantinische Diplomatik. 20 Aufsätze zum Urkundenwesen der Byzantiner, Ettal 1956, 120f.

11) Dies ergibt sich bereits aus dem Inventar von 1327 (ed. Franz Ehrle, Zur Geschichte des Schatzes, der Bibliothek und des Archivs der Päpste im vierzehnten Jahrhundert.VI. Die Inventare von 1327 und 1339 des in St.Francesco in Assisi hinterlegten päpstlichen Schatzes, in : Archiv für Litteratur- und Kirchengeschichte des Mittelalters 1,1885, 305- 364, besonders 307 - 324. In einer Truhe (Nr.I) befanden sich 37 Urkunden von Kaisern und Königen mit Goldbulle sowie drei lose Goldbullen ohne Urkunden( Ehrle 308 ), in Truhe IV 3 Urkunden mit Goldbulle (ebd. 308f.) und iin Truhe LIX ein Privileg mit roter Kordel et licteris de auro (ebd. 317), also insgesamt 40 Goldbullenurkunden und drei lose Goldbullen , während 1339 nur 36 Goldbullenurkunden und 2 Purpururkunden verzeichnet sind, aber keine losen Goldsiegel . Auch die im Inventar von Carpentras (vgl. unten Anm.37) verzeichnete Goldbulle Jakobs II. von Aragon, die anläßlich der Anerkennung des Königreichs Sardinien ausgestellt wurde, ging später verloren ( Ehrle 43 Nr.17 ).

12) Im Inventar von 1339 ( Ehrle 333): Nr. 39. Item aliud privilegium Octonis imperatoris scriptum licteris aureis in carta violati coloris, in quo privilegio bulla non est, licet alias per tempora videbatur fuisse, in quo tractatur de terris et iuribus ecclesie romane.

13) EWALD, Siegelkunde (wie Anm.1) 145f. Daneben finden sich im 11. Jahrhundert vor allem für die Beglaubigungsschreiben der nach Konstantinopel gesandten Verteter der abendländischen Herrscher auch Bleibullen und Otto III. hat für Darstellung des Kaisers byzantinische Muster nachahmen lassen; vgl. Werner OHNSORGE, Ottos III. Legation an Basileios II. vom Jahre 998. Ein Beitrag zur Frage des byzantinischen Einflusses auf die Metallsiegelpraxis des Westens, in: Abendland und Byzanz. Gesammelte Aufsätze zur Geschichte der byzantinisch- abendländischen Beziehungen und des Kaisertums, Darmstadt 1963, 288 - 299.

14) Heinrich II. hat 1003, 1007 und während der Kaiserzeit 1014-1024 auch Bleibullen verwenden lassen; vgl. Werner OHNSORGE, Die Legation des Kaisers Basileios II. an Heinrich II., in: Abendland und Byzanz..., 300- 316, bes.304f.

15) EWALD, Siegelkunde (wie Anm.1) 121 Anm.3, 146.Eine Goldbulle befand sich auch an der Neuausfertigung des Privilegs Ottos I. für die Römische Kirche durch Heinrich II., dem heute verlorenen Henricianum, doch handelt es sich dabei nicht um die ursprüngliche Kanzleiausfertigung, vgl. BRÜHL, Purpururkunden (wie Anm.8) 616.

16) Zu den Siegeln der Stauferzeit vgl. Rainer KASHNITZ, Siegel und Goldbullen, in: Die Zeit der Staufer. Geschichte - Kunst - Kultur. Katalog der Ausstellung, Bd. I, Katalog, Stuttgart 1977, 17-19, sowie die Katalognummern 27 - 162, S.20-107.

17) Aus dem "conte palatino" der italienischen Vorlage hat die Übersetzerin völlig unverständlicherweise einen Markgrafen gemacht.

18) D F.I. 457 . Die Urkunde stammt von dem Notar CE, der die Königsjahre um eine Einheit zu niedrig berechnet hat. Bullentyp Nr.2, der vorhergehende Typ gehört in die Königszeit Barbarossas: Die Zeit der Staufer. Geschichte - Kunst - Kultur. Katalog der Ausstellung, Bd. I, Katalog, Stuttgart 1977, 1 Nr.2 = 21f. Nr.29 für Heinrich den Löwen von 1154 (D F.I.80); Band II: Abbildungen, Abb.2 (Urkunde mit Bulle); Band III: Aufsätze, Abb.2 (nur Bulle mit Vorder- und Rückseite).

19) In dieser Art bei Lothar III. an dem Privileg für Montecassino von 1137: Otto POSSE, Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige von 751 bis 1806. I. Band: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige von Pippin bis Ludwig den Bayern, Dresden 1909, Tafel 20,5-6. Auch in der Königszeit Friedrichs I.: ebd. 21, 3-4. Der kaiserliche Goldbullenstempel ist auch noch später belegt: ebd. 22, 3-4.Das älteste Exemplar an D F.I.128 für Bischof Hermann von Konstanz von 1155 November 27; vgl. Die Zeit der Staufer I, 2 Nr.3. Zwei lose Kaisergoldbullen ebd. 23 Nr.31, sowie Bd.III, Abb.5 . Auch die Zweitausfertigung des Würzburger Herzogsprivilegs von 1168 ( D F.I.546 ) trägt eine Goldbulle: ebd. I, 3 Nr.4.

20) Vgl. Heinrich FICHTENAU, Zur Geschichte der Invokationen und "Devotionsformeln", in : Beiträge zur Mediävistik. Ausgewählte Aufsätze. Zweiter Band: Urkundenforschung, Stuttgart 1977, 37 - 61.

21) Es wurde der Stempel aus der Königszeit weiterverwandt, vgl. Die Zeit der Staufer I, 23 Nr.31. Auch die Vorderseite der Kaiserbulle wurde von demselben maasländischen Goldschmied geschaffen wie die Königsbulle.

22) Nur auf der Goldbulle Ludwigs IV., des Bayern, wird eine realistische Darstellung Roms angestrebt, auf der ebenfalls ein Rundbau im Zentrum steht; vgl. EWALD, Siegelkunde 200 und Tafel 25,6. Seit Maximilian I. wird das Rombild auf dem Revers durch Wappen ersetzt, ebd. 200.

23) EWALD, Siegelkunde 199f.

24) Als bewußter Rückgriff auf die karolingische Tradition in Rücksicht auf Byzanz, vgl. OHNSORGE, Die Legation (wie Anm.13) 309f. EWALD, Siegelkunde 199 registriert das Faktum, ohne es historisch zu werten.

25) POSSE I,23,5-6 (1192). EWALD, Siegelkunde 199 hat dies anscheinend übersehen und setzt daher die Einführung des Majestätstyps unter Friedrich II.

26) Die Zeit der Staufer I, 24 Nr.34 sowie III, Abb.8 (BB. 253 für Konstanz ).

27) Obwohl er beim Aufbau der Ausstellung erst nach Friedrich II. präsentiert wird - die Motive dafür sind mir nicht bekannt und auch nicht erklärlich, denn auch die Signaturen im Engelsburgarchiv (AA.Arm. I - XVIII, 10 und 22 ; die Armarien I bis XVIII sind das eigentliche Urkundenarchiv der Päpste) liegen vor denen der hier gezeigten Diplome Friedrichs II.

28) BF. 274 ; Recognoscentes ... AA.Arm. I- XVIII, n.22 . Im Inventar von 1339 (ed. Ehrle 330, Nr.1-2) sind zwei Diplome Ottos IV. mit Goldbulle in Truhe Nr. XXVII verzeichnet, das erste de regalibus, terris et possessionibus beati Petri, das zweite super iuribus et terris ecclesie et de prestando auxilio in recuperatione regni Sicilie . Das auf den Tafeln und im Katalog zu lesende Spira ist ein weiterer Beweis für den mangelnden Sachverstand der Übersetzerin .

29) Diese Beizeichen finden sich auch auf dem Siegel der Kaiserin Maria : Die Zeit der Staufer I, 28f. Nr.41 sowie III, Abb.13 (BF. 5531 von 1218 ).

30) BF. 441 ; POSSE I, 25, 5-6. Winkelmann, Acta I, 59 Nr.62 nach Abschrift des 13.Jh. in Pisa .

31) Textvorlage war das vom selben Notar geschriebene BF.318 für denselben von 1209, ebenfalls im Vatikanischen Archiv aufbewahrt. Winkelmann, Acta I,21f. Nr.31.

32) HJ = OA. Vgl. die Bemerkungen von Zinsmaier in den Nachträgen zu BF. 274 und 441 sowie desselben: Urkunden Philipps 84f.

33) BF. 653. Der Text ist auch im Briefbuch des Thomas von Gaeta und in den während des ersten Konzils von Lyon angefertigten Abschriften überliefert. Ebenfalls im Inventar von 1339 verzeichnet (ed. Ehrle 332 Nr.27). Weitere Exemplare dieser Goldbulle an BF. 671 - 673, heute im Prager Zentralarchiv aufbewahrt. Die beiden Fassungen der Königsgoldbulle aus Deutschland ( vgl. Die Zeit der Staufer I,31f. Nr.47 sowie III, Abb.17 [ BF. 814 ] ; I, 33f. Nr.49 sowie III, Abb.18 [ BF. 935 und 949 ] ) sind in der Sammlung des Vatikanischen Archivs nicht vertreten .

34) BF. 653 ist danach in primo volumine fol.XLV eingetragen, das Privileg Karls IV. auf fol.IIII. Derselbe Vermerk findet sich auch auf dem Original des Vertrags von Benevent zwischen Hadrian IV. und Wilhelm I. von Sizilien von 1156, das in demselben Band auf fol. VII zu suchen ist. Allerdings ist noch unklar, um welche Abschriftensammlung von Privilegien der Römischen Kirche es sich dabei handelt. Fieschi und Platina scheinen es nicht zu sein, da sie die Transsumpte von Lyon zugrundegelegt haben. Doch bedarf diese Frage noch einer näheren Untersuchung.

35) BF. 1051. Auch BF.1050 mit der allgemeinen Erneuerung der bereits Innocenz III. gemachten Zusagen weist nach den Angaben bei Zinsmaier eine Goldbulle auf, wird aber weder bei Martini noch im Katalog erwähnt. Eine Überprüfung war mir noch nicht möglich. Im Inventar von 1339 sind diese Urkunden nicht erwähnt, befanden sich also möglicherweise bereits in Frankreich, denn ein Teil der Urkunden des Archivs war bereits im Frühjahr 1339, vor der zweiten Inventarisierung , nach Avignon überführt worden (Ehrle 305). Anders als beim nicht mehr abgelegten Treueid der Kaiserin Konstanze, zu dem die päpstliche Kanzlei das mit der Bleibulle Innocenz III. beglaubigte Formular übersandte - es wurde dem Absender wegen des Ablebens der Kaiserin wieder zugestellt und hat sich im Engelsburgarchiv erhalten { AA. Arm. C, 474; auch im Inventar von 1339, Koffer XXVIII, Nr.24 ( ed. EHRLE 335 ) ; Abbildung bei Iulius BATTELLI, Acta pontificum [Exempla scripturarum , III] ,Vatikanstadt 21965, Tafel 12b } -, handelt es sich bei der promissio Friedrichs eindeutig um ein Produkt seiner Kanzlei, was auch bei der Interpretation des Inhalts zu berücksichtigen ist.

36) Dies gilt auch für einen Teil der Zeugenreihe sowie für BF.1050 !

37) Vgl. Posse, I,30, 2-3 sowie 4-5 . Die Unterschiede in der Ausarbeitung der Darstellung in beiden Fassungen sowie die deutliche nachträgliche Hinzufügung von Jerusalem nötigen zur Annahme einer zweiten Fassung der Kaiserbulle vor der Krönung zum König von Jerusalem, von der jedoch anscheinend keine Abdrucke überliefert sind. Vgl. auch Die Zeit der Staufer I, 35, Nr.51 sowie III, Abb.21, wo zwar die nachträgliche Hinzufügung des Jerusalem-Titels erkannt ist - mit der abenteuerlichen Auflösung IER(usa)LEM(iae) - , auf die Frage von drei Fassungen aber nicht eingegangen wird.

38) Anders Posse, der solche Zusätze I,29, 3 bereits zu März 1226 datiert, allerdings anhand eines Abdrucks in einer Dresdner Sammlung, nicht nach Originalurkunden. Die Datierung Zinsmaiers (nach Posse) zu 1245 - 1248 läßt sich wegen Nr.4 B jedenfalls nicht aufrecht erhalten. Noch weniger differenziert EWALD, Siegelkunde (wie Anm.1), Tafel 24,1-2, der zwar den Typus mit dem Jerusalem - Nachtrag zeigt, ihn aber zu 1215-1250 datiert.

39) Eine nachträgliche Änderung des Siegels an einer Urkunde kommt z.B. bei Änderung des Typars im Spätmittelalter anscheinend gelegentlich vor, die von EWALD, Siegelkunde 56ff. angeführten Fälle sind jedoch ganz anders gelagert. Unsere Urkunde wird bei ihm jedenfalls nicht erwähnt.

40) BF.2029 : Et si debita solvere . Diese Urkunde ist im Inventar von 1339 (Ehrle 330 Nr.3) mit dem Datum MCCXXIII erwähnt.

41) Im Inventar von 1339 die Nr.17 (Ehrle 331). Die unter der Nr. 40 (Ehrle 333) verzeichnete Goldbulle Rudolfs an der Ratifikationsurkunde der Vereinbarungen seines Prokurators Frater Konrad OM ist verloren. Vgl. auch noch das dazugehörige Notariatsinstrument, das unter der Nr. 25 in Truhe XXVIII verzeichnet ist (Ehrle 335). Im Inventar ist Rudolf regelmäßig als imperator bezeichnet.

42) Die Exemplare 17 B bis 17 E befinden sich an den vier Ausfertigungen eines Schreibens vom 6. Juli 1312. Der 6. Juli ist die Oktav von Peter und Paul ! In dem 1314 nach dem Tode Clemens V. in Carpentras aufgenommenen Inventar (ed. Franz Ehrle, Zur Geschichte des Schatzes usw.< wie Anm.10 > II. Die Bibliothek und das Archiv der Päpste in Perugia, Assisi und Avignon bis 1314 , S. 41- 48) sind vier Schreiben des Kaisers Heinrich mit Goldbulle und sechs Urkunden mit Hängesiegel verzeichnet (Nr.4,ebd. 42).

43) Vgl. Hans Martin Schaller, Der heilige Tag als Termin mittelalterlicher Staatsakte, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 30, 1974, 1 - 24: Peter und Paul gehört zu den beliebten Terminen für derartige Terminierungen.

44) Posse I, 50, 7-8 .

45) Auf den Kollationsvermerk des Jo.Gerones wurde bereits oben hingewiesen. Auf dem Revers findet sich wieder im Torbogen die Inschrift Aurea Roma . Die Architektur ist gegenüber den älteren Beispielen vereinfacht. Frühere Exemplare einer königlichen Goldbulle Posse , Die Siegel... II.Band. Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige von Karl IV. bis Friedrich III. Mittelalterliche Fälschungen. Landfriedenssiegel, Dresden 1910, Tafel 2, 1-2 (1347). Die Darstellung auf dem Revers ist bei der Königs- und der Kaiserbulle identisch; man hat dafür offensichtlich denselben Stempel verwendet und nur die Vorderseite verändert; vgl. EWALD, Siegelkunde (wie Anm.1), Tafel 25,3-5.

46) Dies war auch auf der Königsbulle der Fall.

47) Vgl. OHNSORGE, Die Legation (wie Anm.14 ) 305f.

48) EWALD, Siegelkunde (wie Anm.1) 147; Horst ENZENSBERGER, Beiträge zum Kanzlei- und Urkundenwesen der normannischen Herrscher Unteritaliens und Siziliens [ Münchener Hist. Studien, Abt. Geschichtl. Hilfswissenschaften 9 ], Kallmünz 1971, 89 - 92.

49) Nicht Karl I., wie es im Katalog und auf den Schautafeln heißt.

50) Der senkrechte Strich in der Transskription | ist durch drei übereinandergestellte Punkte zu ersetzen.

51) Im Inventar von Carpentras 1314 sind zehn Urkunden Roberts mit Goldbulle verzeichnet (ed. Ehrle wie Anm.37, S. 42 Nr.8), die noch alle im Vatikanischen Archiv vorhanden sind, vgl. Martini, I sigilli 61 - 63.

52) Michele GRANÀ, Il trattato di Caltabellotta, in Atti dell' Accademia di Scienze,Lettere ed Arti di Palermo s.IV, 35 parte seconda, 3 - 46 .

53) Auf der Rectoseite sind überhaupt keine Trennungszeichen zu erkennen, auf der Versoseite sind es keine Striche, sondern drei übereinandergestellte Punkte.

54) Ebenfalls ein Dokument in Buchform.

55) Im Inventar von März 1339 ist eine littera Martins IV. über die Wahl des Senator Urbis genannt, die mit Goldbulle besiegelt war: bulla aurea bullata ed, Denifle 99.

56) EWALD, Siegelkunde 149, 175 mit Anm.5.

57) Abb. der Urkunde bei BATTELLI, Acta pontificum (wie Anm.35) ,Tafel 33. MARTINI, I sigilli 75 erwähnt die ältere Goldbulle Clemens VII. nicht.

58) EWALD, Siegelkunde 215, Tafel 36, 17-18.

59) EWALD, Siegelkunde Tafel 36, 21 - 22.

60) Auch die Dienstbücher der venezianischen Magistrate sind im 16. Jh.öfters mit einem farbigen Titelblatt versehen, auf dem in der Regel das Dogenwappen abgebildet ist : Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main: Mss. lat.oct. 227 mit Ernennung des Leonardo Lolino zum Podestà von Campo San Pietro (1555) mit illuminiertem Titelblatt ; lat.oct. 248 mit der Ernennung des Bartolomeo Morosini zum Capitan von Bergamo (1546) mit illuminiertem Titelblatt; lat.oct. 249 für den consigliere di sestiero Giovanni Mocenigo (1590) mit Goldschrift fol.1r und für die Initialen.

61) Venezianische Goldbullen sind schon 1306 und in größerer Zahl an der Korrespondenz mit den Moskauer Zaren (1653 - 1793) nachgewiesen; vgl. EWALD, Siegelkunde 149.

62) EWALD, Siegelkunde, 201 und Tafel 27,1-2 : Bulle des Dogen Leonardo Loredan (1501-1521).

63) BATTELLI, Acta pontificum (wie Anm.35), Tafel 30 a (1440).

64) BATTELLI, Acta pontificum , Tafel 34 {1536); dort ist die entsprechende Klausel des Antrags gestrichen, während das Übrige mit Fiat. A. von Papst Paul III. bewilligt wurde.

65) Irrig auch schon in : Von der Academia Ottoniana zur Otto-Friedrich-Universität. Eine Ausstellung des Staatsarchivs Bamberg anlässlich des 37. Deutschen Historikertags [Ausstellungskataloge der Staatlichen Archive Bayerns, 25] , München 1988, 21f. Nr.8.

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© Horst Enzensberger 1997 . Letzte Änderung am 12.06.2007